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Haftungsrisiken beim Sport

Haftung:

Der Turnverein Niedermittlau haftet für sämtliche Ansprüche ( vertragliche und außer vertragliche Ansprüche aus Verkehrssicherungspflicht ) nur insoweit, als sie einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

 

Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen. Es wird allen Teilnehmer am Sport empfohlen eine Haftpflichtversicherung zur Erlangen von Versicherungsschutz für den Fall abzuschließen, dass bei einer Sportausübung Dritten ein Personen- oder Sachschaden zugefügt wird und hieraus Haftungsansprüche erwachsen. Mit der Benutzung erkennen die Benutzer den Ausschluss der Haftung an.

 

Ausfall der Nordicwalkingstunde:

Heute kein Nordicwalking Lauf auf eigene Gefahr.

 

 

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